Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung von 1/2007

1. Auftragsgrundlage

Diese Allgemeinen Vertrags- und Leistungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Verträge über Lieferungen und Leistungen und sind die Grundlage jeden Auftrags. Für nicht erfasste Bedingungen gelten die technischenVorschriften für Bauleistungen (DIN-Normen) sowie die VOB in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Beschreibungen gemäß unserem Angebot und/oder Leistungsverzeichnis. Auftragsgrundlage ist ebenso der Inhalt des Merkblattes, das bei Auftragserteilung übergeben wurde. Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift, alle beschriebenen Bedingungen zu kennen und mit ihrer Geltung für den erteilten Auftrag und alle weiteren zukünftigen Aufträge einverstanden zu sein. Unseren Allgemeinen Vertrags- und Leistungsbedingungen widersprechende Vorschriften der oder des Auftraggebers verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art werden erst durch neuere schriftliche Bestätigung einmalig und nur für einen Auftrag für uns verbindlich. Eine Verbindlichkeit für weitere oder Folgeaufträge kann daraus nicht hergeleitet werden.

2. Auftragserteilung und Umfang

Der vom Kunden erteilte Auftrag erfolgt schriftlich durch Einzelvertrag. Kommt ein schriftlicher Auftrag nicht zustande, ist der Auftrag erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird und diesem Auftrag nicht binnen einer Frist von einer Woche ab Zugang unserer Bestätigung schriftlich widersprochen wird. Angebote von uns und an uns verpflichten uns ohne schriftlichen Vertragsabschluß oder ohne unsere schriftliche Aufftragsbestätigung unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Schriftliche und mündliche Kostenvoranschläge und andere Beschreibungen, insbesondere Angaben über Preise, Maße u. a. sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht vor Vertragsabschluß in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt werden. Ergänzungen und Abänderungen des Auftrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform bzw. unsere Bestätigung durch Unterschrift eines zeichnungsberechtigten Mitarbeiters.

3. Vertragskündigung Rücktritt

Der Auftraggeber kann den Vertag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, das Vergleichsverfahren beantragt oder in Konkurs gerät. Im übrigen bleiben die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen unberührt. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer möglichen Abänderung des Auftrages zu. Sollte der Kunde in diesem Falle trotzdem auf Durchführung der Bearbeitung bestehen, wird diese auf volles Risiko des Kunden und nur nach ausdrücklichem schriftlichen Auftrag ausgeführt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe aller Gegenstände in ihrem jeweiligen Zustand.

4. Abrechnungsgrundlage

Abrechnung gemäß vorliegendem Angebot oder z. Zt. gültiger Preisliste. Bei Stundenlohnarbeiten nehmen wir die Berechnung entsprechend den vorgelegten Leistungsnachweisen vor. Soweit Sonderaufwand infolge Maschineneinsatzes oder Arbeitserschwernis in Form von Zulagen entsteht, wird ein angemessener Zuschlag berechnet. Für vom Auftraggeber verlangte, notwendige Einsätze nach 18.00 Uhr bzw. für Samstag- Sonntag- und Feiertagsarbeit wird auch ohne ausdrücklichen Hinweis im Angebot bzw. Auftrag ein angemessener Zuschlag berechnet. Bei Handwerkereinsätzen wird zur Arbeitszeit die Rüstzeiten und die Wegezeit hinzugerechnet.

5. Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen werden hiermit ausdrücklich vereinbart und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Stellen wir nach Ablauf von 5 Tagen keinen Zahlungseingang fest, werden die Arbeiten unverzüglich eingestellt. Eine Wiederaufnahme der Arbeiten kann nur gegen Vorlage einer Zahlungsgarantie gemäß § 648 BGB erfolgen. Wird eine Zahlungsgarantie nicht gestellt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungen

Fälligkeit der Schlußrechnung sofort nach Beendigung der Arbeiten und Rechnungserstellung, wie vereinbart zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Unser Zahlungsanspruch ist nach folgender Maßgabe fällig: Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Ab voller Rechnungsfälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe eigener Kreditbelastung, in jedem Fall jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen. Sofortige Fälligkeit aller offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf das Zahlungsziel tritt ein, wenn der Auftraggeber uns oder Dritten gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht binnen einer Woche ab Fälligkeit nachkommt. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, Sicherheit für unsere noch ausstehenden Leistungen zu verlangen. Eine Aufrechnung gegenüber unserem Zahlungsanspruch ist nur mit einer von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderung des Auftraggebers zulässig. Falls ein Festpreisangebot für die Ausführung gemacht wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, Abzüge vom Gesamtfestpreis zu machen, wenn auf seinen Wunsch hin nur Teile des Angebotes ausgeführt wurden, oder weniger als die vereinbarten Flächen bearbeitet worden sind. Ein Abzug ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von uns bearbeitete Kundenware bleibt bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Pfandrecht, auch wenn Zahlungen für einzelne, besondere bezeichnete Gegenstände oder Forderungen aus diesem Auftrag geleistet wurden. Alle von uns gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für einzelne, besondere bezeichnete Forderungen aus diesem Auftrag geleistet wurden. Sollten Gegenstände innerhalb von 12 Monaten nicht ausgeliefert werden können, bzw. vom Eingentümer nicht mehr eingefordert werden, so erlischen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. Uns obliegt dann die Verwertung der Gegenstände. Wir sind sodann berechtigt, über die Gegenstände freihändig zu verfügen (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtungen).

8. Gewährleistung

Da in der Schadensanierung in fast jedem Fall andere Problemsituationen bestehen, übernehmen wir in keinem Fall Erfolgsgarantien. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollten dennoch berechtigte Mängel an durchgeführten Arbeiten festgestellt werden, so sind diese spätestens 5 Tage nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu rügen. Danach können wir nur noch sogenannte verdecke Mängel anerkennen, die der Auftraggeber bei einer normalen Ingebrauchnahme nicht erkennen konnte. Die Höhe unserer Haftung im Schadenfall ist auf die ermittelte Schadenhöhe unseres Haftpflichtversicherers beschränkt und durch deren Zahlung an den Kunden erfüllt. Die Erfüllung der Haftung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder entsprechende Zahlung unseres Versicherers. Falls Nachbesserung oder Ersatzlieferung ebenfalls fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung. Unsere Haftung erlischt im Falle höherer Gewalt. Abweichend von den Bestimmungen der VOB übernehmen wir bei Handwerkerarbeiten eine zweijährige Gewährleistung. Ausgenommen von der Garantie sind sogenannte Nutzgegenstände wie Teppichboden, Teppiche, Polstermöbel, Ledermöbel, elektrische Geräte und / oder ähnlich genutzte Teile. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung.

9. Gerichtsstand / Sonstiges

Für Streitigkeiten wird ausdrücklich folgendes vereinbart: Vor Bemühen der Gerichte ist grundsätzlich die Einschaltung eines Mediators vorgesehen. Die Kosten dafür sind von beiden Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Sollte bei diesem Termin keine Einigung erreicht werden, gilt der Gerichtsstand Minden für beide Seiten als verbindlich vereinbart. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

10. Datenschutz

Die zur Abwicklung eines Vertrages, oder die für eine Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden sicher gespeichert. Die Günther Droste GmbH verpflichtet sich, alle persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und vor jedem unberechtigten Zugriff zu schützen. Informationen, die wir von Ihnen bekommen, nutzen wir zum Erbringen von Dienstleistungen. Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen und Dienstleistungen per E-Mail zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und zu pflegen, sowie Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten, Missbrauch, insbesondere Betrug, vorzubeugen oder aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen.